»Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Umsetzungsplan für die Richtlinie (EU) 2016/681 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität« (EU-PNR):
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments befasst sich in seiner Sitzung am Dienstag mit dem umstrittenen Plan, die personenbezogene Daten von Passagieren von Flügen von und in Drittstaaten zu erheben, zu verwenden und zu speichern.
Dabei werden bis zu 60 Einzeldaten zu sämtlichen Passagieren auf Vorrat gespeichert – neben flugspezifischen Angaben enthalten diese Datensätze unter anderem auch Informationen über Sitznachbarn, Kreditkartendaten, E-Mail Adressen, besondere Essenswünsche und weitere Buchungen. Außerdem gehört zu jedem Fluggastdatensatz auch ein Feld für allgemeine Bemerkungen, in dem persönliche Einschätzungen und unverifizierte Behauptungen über die betreffenden Passagiere notiert werden können. Die Daten werden in sogenannten Computer-Reservierungs-Systemen (CRS) gesammelt.
Die Kommission wir im Rahmen der Sitzung Erläuterungen zu ihrem Arbeitsdokument SWD(2016)0426 zur Umsetzung der Richtlinie abgeben.
Im Anschluss daran erläutert die Kommission auch ihre Sichtweise zu Fragen der »Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedsstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen und Änderung der Richtlinie 2010/65/EU über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedsstaaten«.